Aus- und Fortbildung

Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass der Stichtag für die Vorlage von Trainerlizenzen, für die der Verein im Jahr 2021 eine Förderung durch den Landessportbund (LSB) erhalten möchte, der 31.10.2020 im LSB ist. Neue bzw. verlängerte Lizenzen müssen vom Verein über den jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund eingereicht werden, der die Meldung dann an den LSB tätigt. D.h. die entsprechenden Lizenzen rechtzeitig beim KSB/SSB einreichen!
Lizenzverlängerung in Corona-Zeiten
Der DOSB hat den Ausbildungsträgern auf Grund eingeschränkter Lehrgangsmöglichkeiten wegen der Corona-Krise ermöglicht, Lizenzen, die bis zum 31.12.2020 ungültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung bei Bedarf um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages zu verlängern. In diesem Zusammenhang hat der Bildungsausschuss des Thüringer Schützenbundes festgelegt, dass im Einzelfall eine Lizenzverlängerung um ein Jahr möglich ist - im Fall der Absage einer Fortbildung wegen beschränkter Kapazität auf Grund der Hygiene- und Abstandsregelungen oder bei der Absage eines Teilnehmers wegen persönlicher Bedenken (ärztl. Rat, Ansteckungsgefahr). Voraussetzung dafür ist die Beantragung der Lizenzverlängerung durch den Lizenzinhaber in der Geschäftsstelle. Eine auf diesem Weg verlängerte Laufzeit wird bei der nächsten Lizenzverlängerung eingerechnet.