Corona-Lockerungen

Entsprechend der Änderungsverordnung zur Eindämmung der Coronaverbreitung des Thüringer Gesundheitsministeriums vom 2. Mai ist Individualsport im Freien unter bestimmten Bedingungen und auf Antrag an den Träger der Sportstätte seit dem 4. Mai wieder möglich.
Der Thüringer Schützenbund hat dazu eine konkrete Aussage für den Schießsport vom Thüringer Landesverwaltungsamt angefordert und erhalten.
In der Anlage findet ihr die vom TLVwA bestätigten und die Schützenvereine betreffenden aktuellen Änderungen der 3. Thüringer Coronaverordnung (PDF: 323 kByte). Unter Beachtung der angegebenen Auflagen (der Bußgeldkatalog gilt weiterhin!) ist also zumindest auf offenen Schießständen der Trainingsbetrieb (keine Wettkämpfe) wieder möglich. Gedeckte Schießstände (Raumschießanlagen) sind von der Lockerung derzeit noch nicht betroffen - siehe dazu die Nachricht vom 13.05.2020.
Das TLVwA rät dringend, vor der Öffnung nochmals Verbindung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt bzw. der Waffenbehörde aufzunehmen!
Nach den am 6. Mai vom Thüringer Kabinett beschlossenen Regelungen werden künftig die Landkreise und kreisfreien Städte die entsprechende Entscheidungsgewalt für Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung haben. Das heißt, dass deren jeweiligen regionalen Richtlinien für die Öffnung und Betreibung der Schießstätten zu beachten sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Auflagen unbedingt einzuhalten sind. Nicht nur wegen der Bußgelder, sondern nur wenn es dem Sport und seinen Vereinen gelingt, dass die Politik uns einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Regeln zutraut, kann es weitere Öffnungsschritte geben.
Auch der Deutsche Schützenbund hat Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Sport- und Bogenschießen veröffentlicht.
Über die weitere Entwicklung informieren wir Euch weiterhin zeitnah.