Corona-Pandemie

Seit heute gilt die "Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung…", die das Thüringer Kabinett gestern (14.12.) verabschiedet hat. Neben vielen Maßnahmen das öffentliche und private Leben betreffend, sind im § 11 auch die Regelungen für den Sportbetrieb verankert.
Demnach sind der "Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb (Vereine) auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen untersagt."
Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind – wie schon in der Verordnung vom November – der "Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts."
Die Formulierung "Unter freiem Himmel" erscheint zwar etwas irritierend, aber der Schießsport ist ausdrücklich in dieser Verordnung berücksichtigt und bezieht sich damit auf den Individualsport auf Freiluftschießständen, Raumschießanlagen fallen hingegen unter das Nutzungsverbot.
Weitere Hinweise den Schießsport betreffend findet ihr hier.
Der Trainingsbetrieb im Verein für Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre ist ja bereits seit Montag untersagt (Ausnahmen für Kader- und Profisportler).
Bitte auch die Informationen des LSB zum Thema beachten.
Wichtig: Die Thüringer Verordnung für den Sport kann in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen unterschiedlich gehandhabt bzw. durch regionale Allgemeinverfügungen weiter eingeschränkt werden!