Corona und Sport

Auch wenn die neue Sonderverordnung (PDF: 1.823 kByte), die vorerst bis zum 24. April gilt, den organisierten Sportbetrieb auch weiterhin weitestgehend untersagt, hat die Regelung zum Individualsport (im Freien, alleine, zu zweit…) weiterhin Bestand. Des Weiteren gibt es einige Veränderungen/ Erleichterungen im Bereich der Kadersportler.
Einen - den (Schieß-)Sport betreffenden - Auszug aus der aktuellen Thüringer Corona-Sondereindämmungsverordnung von Vizepräsident Recht Hans Gülland findet ihr hier (PDF: 384 kByte).