Waffenrecht

Wir bitten um Beachtung der folgenden Information zur Bedürfnisbestätigung für TSB-Schützen:
Nach § 14 Absatz 4 WaffG (NEU) erfolgen Bedürfnisüberprüfungen für das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Sportschützen künftig fünf bzw. zehn Jahre nach Erst-Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Laut Gesetzestext genügt nach Ablauf dieser zehn Jahre der Nachweis der bestehenden Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem staatlich anerkannten Schießsportverband angehört.
Um einen unnötigen organisatorischen Aufwand bei der Nachweisführung durch schriftliche Bestätigungen der Mitgliedschaft zu vermeiden, hat der TSB dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) den Vorschlag gemacht, die jahresaktuellen Schützenpässe des Landesverbandes als Nachweise anzuerkennen. Die Obere Waffenbehörde ist diesem Vorschlag gefolgt:
TLVwA - 05.01.2021: Für die Folgeprüfung des Bedürfnisses nach mehr als 10 Jahren (§ 14 Abs. 4 WaffG ) ist die Vorlage des jahresaktuellen Mitgliedsausweises (Schützenpass) – so wie vom TSB vorgeschlagen – ausreichend.
Des Weiteren sind auf Grund waffenrechtlicher Anpassungen ab sofort neue Bedürfnisanträge für die gelbe und grüne WBK freigegeben und ab sofort zu verwenden! Die aktualisierten Formulare und das neue Beiblatt findet ihr auf der Webseite im Downloadbereich. Bitte nur noch diese verwenden, alte Antragsformulare werden nicht mehr anerkannt.
Hans Gülland, VPr.-Recht