Wichtige Vereinsinfos

Der LSB hat umfangreiche Informationen und Hinweise zu den Themen Soforthilfe sowie aktuelle Informationen zur Frage der Wiederaufnahme des Sportbetriebs u.v.a. bereitgestellt.
Anbei finden Sie die Richtlinie auf deren Grundlage die Soforthilfe gewährt wird (PDF: 1.550 kByte). Es wird darauf verwiesen, dass alle Vereine ohne Mitarbeiter im Sinne der Richtlinie in die Kategorie „bis 5 Mitarbeiter” zählen und somit bei Vorliegen von Liquiditätsproblemen maximal bis zu 9.000 Euro Soforthilfe beantragen können – siehe Punkt 5 der Richtlinie!.
Außerdem hat der LSB zu den bisher an ihn herangetragenen Fragen erste Antworten erstellt, die für die Beantragung relevant sein können (FAQ - PDF: 70 kByte). Sollten in dem Zusammenhang weitere Fragen auftauchen oder Erläuterungen unklar sein, dann wenden Sie sich bitte im LSB an Anke Schiller-Mönch unter 0361/34054-65 oder a.schiller-moench(at)lsb-thueringen.de.
Auch hat der LSB ein Positionspapier des LSB Thüringen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt und an Herrn Minister Holter übersandt (PDF: 1.327 kByte), verbunden mit der Bitte in die weiteren Beratungen auf Bundesebene sowie innerhalb der Landesregierung die Belange des organisierten Sports nachdrücklich mit einzubringen.
Eine umfassende Themensammlung gibt es auf der Homepage des LSB Thüringen, die täglich erweitert und aktualisiert wird.