Wir wünschen allen Schützenfreunden und Partnern ein frohes und vor allem gesundes Neues Jahr !
In Thüringen wurde der bestehenden Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert sowie weitere Einschränkungen beschlossen. Hier die neue Verordnung, die seit 10. Januar in Kraft ist und bis vorerst 31. Januar gilt. Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Für den Sportbereich gelten die bisherigen Regelungen auch weiterhin (s. § 11 der Verordnung). Demnach ist nur Individualsport ohne Körperkontakt (u.a. Sportschießen) im Freien alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb findet ihr auch auf der Seite des Landessportbundes Thüringen.
Bitte auch weiterhin die regional geltenden Regeln beachten, die weitere Einschränkungen beinhalten können (z.B. LK HiBu verbindliche 15 km-Regel).
Weitere Infos auf dem Corona-Informationsportal des Landes.
Bitte beachten: Die Geschäftsstelle ist während des Lockdowns vorerst bis 31.01.21 für den Publikumsverkehr geschlossen! Telefonisch (03681-8049740) oder unter den bekannten Mailadressen sind wir erreichbar.