Zuständig für Ehrungen ist der Ehrungsausschuss des TSB. Er kann durch Beschluss die Entscheidungen über Ehrungen an die Schützenkreise übertragen.
Auf der Basis der Ehrungsordnung ist nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen und einer schriftlichen Antragstellung die Verleihung folgender Auszeichnungen möglich:
Auf der Basis der Ehrungsordnung ist nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen und einer schriftlichen Antragstellung die Verleihung folgender Auszeichnungen möglich:
Individuelle Ehrungen:
- Ehrenurkunde des TSB
- Ehrennadel des TSB in Silber
- Ehrennadel des TSB in Gold
- Ehrenkreuz des TSB in Bronze
- Ehrenkreuz des TSB in Silber
- Ehrenkreuz des TSB in Gold am Bande
- Ehrenmitglied des TSB
- Ehrenpräsident des TSB
- Ehrenkampfrichter des TSB
- Förderndes Mitglied des TSB
Ehrungen für Vereine und Schützenkreise:
- Fahnenband anlässlich der Fahnenweihe
- Ehrenschild für Fahnenschaft
- Erinnerungsband für Vereinsfahnen anlässlich besonderer Höhepunkte
- Urkunden anlässlich von Vereinsjubiläen
Ehrung beantragen:
Die schriftliche Antragstellung erfolgt durch Einreichung des entsprechenden Formulares an den Ehrungsausschuss - siehe auch "Downloads". Die Ehrungen sind durch die Schützenkreise und zusammenfassend durch die Geschäftsstelle des TSB in einer Ehrungsdatei zu dokumentieren (CSV: 2 kByte, zum Einlesen in eine Tabellenkalkulation).
Ehrungsausschuss:
- Kreisschützenmeister, SK 05 (Kyffhäuser-SK), Lutz Kewel
- Kreisschützenmeister, SK 04 (Unstrut-Hainich), Manfred Müller
- Kreisschützenmeister, SK 15 (Saale-Orla), Mario Leitgebel
- Kreisschützenmeister, SK 17 (Altenbg. Land), Karl-Heinrich Grüner
- Vize-Präsident des TSB (Tradition/Brauchtum), Karl-Thomas Angermann